Kanderpark Binzen

ID #19

OG

65,05 m²

2-Zimmer

Kanderpark Binzen

ID #19

OG

65,05 m²

2-Zimmer

2-Zimmer Obergeschoss mit Balkon

356.000,00 €

verkauft

Beschreibung

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Bauvorhaben

Lage

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Wohnung 19

Beschreibung

Die überschaubare zwei Zimmer Wohnung bietet neben dem offen gestalteten Wohn- und Essbereich mit angrenzender Küche und eigenem Abstellraum, einen sehr großen Balkon, der über die gesamte Breite der Wohnung verläuft und zum Entspannen und Verweilen einlädt, während Sie dem plätschern der Kander lauschen.

OG

65,05 m² *

2-Zimmer

* nach Wohnflächenverordnung

Wohnung
58 m²
Balkon
15 m²
Kellerabteil
Nr. 8
TG Stellplatz
P8

356.000,00 €

Im Preis enthalten
  • Wohnfläche inkl. Balkon / Terrasse (Ausführung Munz Standard KFW 55)
  • Stellplatz / Stellplätze
  • Kellerabteil
  • Gartenanteil (nur EG)

Munz Standard

Bauen beginnt bei der Planung, einer soliden und energetischen Umsetzung sowie einer Qualität bis ins Detail. Egal ob kleines Einfamilienhaus, oder großes Wohnbauprojekt – wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, stets so zu planen, als ob wir selbst einziehen würden. Neben der, in unseren Augen, besten Außenhülle, bieten wir Ihnen einen hellen und modernen Schnitt und folgende Ausstattungen als Standardleistung an:

Ausstattung
  • bodenebene, geflieste Dusche mit Ablaufrinne
  • 3-fach verglaste Fenster mit erhöhtem Einbruchschutz im Erdgeschoss
  • Hebeschiebeanlage
  • Balkon und Terrassenbelag mit wertigen Betonplatten und Glasgeländer
  • Auswahl hochwertiger Beläge inkl. Beratung durch Fachunternehmen
  • Fensterbänke Aluminium außen, Naturstein innen
  • hochwertige Badausstattung von Vigour
  • zahlreiche Elektroinstallationen in verschiedenen Designmöglichkeiten
  • Beratung und Planung der Installation durch ausführenden Elektriker
  • Glasfaseranschluss für Telefon, Internet und TV (FTTH)
  • barrierefreier Zugang zu allen Wohnungen über Liftanlage
  • Fußbodenheizung
  • Tiefgaragenstellplatz
  • abschließbares Kellerabteil (mit Möglichkeit zur Fahrradunterbringung)
  • Fahrradhaus
  • zentrale Müllentsorgung und zentrale Schließanlage
  • Videosprechanlage
  • PV-Anlage (Rückgewinnung Einspeißung für Rücklagenkonto der WEG und Allgemeinstrom)
  • Garten für EG Wohnungen mit Wartungsweg für Entsorgung Grünschnitt

Dokumente

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Bauvorhaben

Unsere Wohnbebauung in Binzen ist, neben der Gartenstadt in Kandern, eines unserer größeren Projekte. Eine energetisch optimierte Außenhülle, eine wertige Ausstattung und ganz allgemeine Merkmale, wie die Barrierefreiheit aller Wohnungen, ist für uns genauso selbstverständlich, wie die Gebäude nach aktuellem Stand der Technik zu errichten.

Zum Bauvorhaben

Wie wir bauen

Angefangen 1999 als Baufirma im Rohbau, haben wir uns in den letzten 20 Jahren stetig weiterentwickelt und sind heute ein mittelständisches Unternehmen, mit 30 Mitarbeiter*innen und schaffen bezahlbaren Wohnraum. Unser oberstes Ziel ist es, Gebäude zu entwickeln, die stets den aktuellen Anforderungen, hinsichtlich energetischer Effizient und Langlebigkeit, genügen. Ein besonderes Augenmerk legen wir hierbei auf die Außenhülle der Gebäude, denn diese bleibt, über Generationen hinweg bestehen.

Um unseren eigenen Ansprüchen vom kostenbewussten und nachhaltigen Bauen gerecht werden zu können, erstellen wir den Rohbau unserer Gebäude selbst, mit höchsten Ansprüchen an die Maurerkunst. Wir stehen gerade, für Termin- und Kosteneinhaltung, dafür sorgt unser Team von qualifizierten und langjährigen Mitarbeiter*innen, jeden Tag.

Wir mauern selbst!
Alfred Munz

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Rechtlicher Hinweis: Alle Angaben in diesem Prospekt dienen zur allgemeinen Information. Der Leistungsumfang wird durch die geschlossenen Verträge und nicht durch diese Webseite definiert. Änderungen gegenüber dem Stand der Planungen nach Veröffentlichung sind nicht vorgesehen, können aber eintreten. Berechnungen und Ausführungen stehen unter Vorbehalt grundsätzlich unveränderter Planungs- und Berechnungsgrundlagen, sowie gleichbleibender rechtlicher Verhältnisse. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben oder eine Verletzung von Aufklärungspflichten ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Gebäudeabbildungen sind nicht plan- oder maßstabsgetreu, sondern dienen zur Darstellung. Dargestellte Einrichtungsgegenstände und Bepflanzungen sind nicht Bestandteil des Lieferumfangs.